Details
Mit Ulrike Vedder Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin Die Behauptung, dass
Details
Mit Ulrike Vedder
Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Die Behauptung, dass »man« x, y, oder z heute »nicht mehr« sagen könne oder dürfe, ist spätestens seit den 1980er Jahren fest im politischen Diskurs verankert. Sie steht für ein breiteres Gefühl der Unsagbarkeit und die Mechanismen, nach denen dieses sich angeblich ausbreitet – Mechanismen, die für die Menschen, die sie beschreiben den Charakter von Verboten haben, obwohl diese Verbote selten explizit in Worte gefasst werden. Mehr noch, das Gefühl einer sich in Redeverboten ausdrückenden historischen Veränderung scheint das Verhältnis eines bestimmten Publikums zum Politischen zu strukturieren. Dieser Vortrag hinterfragt die Vorstellungen von Sagbarkeit und Unsagbarkeit, von historischem Umschwung und politischer Macht, die hinter diesem Sprachspiel stehen. Vor allem aber geht es in ihm um Zeit und Zeiterfahrung, um Nostalgie und um das Gefühl, wenn »alle« so reden, wie man selber.
ADRIAN DAUB: Literaturwissenschaftler; J.E. Wallace Sterling Professor für Geisteswissenschaften in den Fachbereichen Vergleichende Literaturwissenschaft und Germanistik an der Stanford University. Seit 2019 ist Daub darüber hinaus Fakultätsdirektor des Michelle R. Clayman Institute for Gender Research. Seine Forschungsgebiete umfassen die Ideen- und Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts sowie Fragen von Gender und Sexualität. Neben seinen wissenschaftlichen Aktivitäten betätigt sich Daub als politischer Kommentator des Zeitgeschehens in deutschen und englischsprachigen Zeitungen [u.a. FAZ, DIE ZEIT, NZZ, The Guardian] ebenso wie in dem mit Laura Goode produzierten Podcast »The Feminist Present«. 2022 erschien sein jüngstes Buch »Cancel Culture Transfer. Wie eine moralische Panik die Welt erfasst« im Suhrkamp Verlag, das im Januar 2023 auf der Sachbuch-Bestenliste von ZDF, Deutschlandfunk und DIE ZEIT stand.
Sommersemester 2026: Du sollst, du sollst nicht.Verbote und Gebote zwischen Religion, Recht und Politik
Verbote und Gebote stehen im Zentrum religiöser und ethischer Lebensführung, stabilisieren gesellschaftliche Ordnungen, schützen vor Gewalt und begrenzen Machtmissbrauch. Rechte, einschließlich der Grundrechte, werden durch Verbote gesichert. Zugleich sind Verbote selbst Ausdruck politischer, ökonomischer und sozialer Machtverhältnisse. Anderen oder auch sich selbst etwas zu untersagen, bedeutet Handlungsspielräume und Selbstentfaltung einzuschränken. Dass dieser repressiven Funktion von Verboten und Tabus eine kulturstiftende Dimension innewohnt, macht das Unbehagen aus, welches Sigmund Freud schon Anfang des 20. Jahrhunderts der Kultur attestiert hat. Auch etymologisch lässt sich die produktive Kraft von Verboten nachvollziehen: Bis ins ältere Niederhochdeutsch stand das Verbieten [mnd. vorbēden] in enger Beziehung zum Gebot, im Sinne einer nachdrücklichen Anordnung von Handlungen.
Im Sommersemester 2026 möchten die Mosse Lectures die Ambivalenzen von Verboten historisch-systematisch beleuchten und nach ihrer Relevanz für gegenwärtige gesellschaftliche Auseinandersetzungen fragen. Denn während die Kritik an Verboten in vielen sozialen Bereichen seit einiger Zeit allgegenwärtig scheint und »Enttabuisierung« aus guten Gründen positiv konnotiert wird, erleben Verbote dort eine Renaissance, wo sie zu Instrumenten der Krisenbewältigung werden. Etwa in den global geführten Diskussionen um die Notwendigkeit und Legitimität eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche. Oder in der aktuellen Klimapolitik, die sich unter dem Stichwort der intertemporalen Freiheitssicherung der Aufgabe gegenübersieht, das Verhältnis von Generationengerechtigkeit und »Verbotskultur« neu zu justieren und ein aktuelles Gebot von Verboten zu diskutieren. Auch die Debatten um Cancel Culture, Fake News und digitale Persönlichkeitsrechte kreisen um Möglichkeiten prohibitiver Begrenzung. Die Mosse Lectures bringen philosophische, kulturwissenschaftliche, ethnologische und rechtswissenschaftliche Perspektiven zusammen, um nach den Bedingungen zu fragen, unter denen Verbote legitim erscheinen, nach ihren kulturellen Voraussetzungen und politischen Funktionen und nicht zuletzt nach der Macht, die sich im Akt des Verbots konstituiert.
