Doris Liebscher
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Über »Rasse« als Begriff im Grundgesetz wird derzeit viel gestritten. Ist es ein rassistisches Wort, das es zu ersetzen gilt, oder eine für die Bekämpfung von
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Über »Rasse« als Begriff im Grundgesetz wird derzeit viel gestritten. Ist es ein rassistisches Wort, das es zu ersetzen gilt, oder eine für die Bekämpfung von Diskriminierung notwendige Kategorie? Doris Liebscher geht der Frage historisch, rassismustheoretisch und rechtsdogmatisch auf den Grund. Sie rekonstruiert, wie der Begriff ins Recht und speziell ins Grundgesetz kam, und untersucht, wie Gerichte und Rechtswissenschaft heute das auf »Rasse« bezogene Diskriminierungsverbot in Artikel 3 GG auslegen. Auch das Verfassungs- und Strafrecht der DDR unterzieht sie einer kritischen Analyse und fragt: wie antirassistisch war die DDR wirklich? Schließlich plädiert sie für ein postkategoriales Antidiskriminierungsrecht: die Ersetzung des Rechtsbegriffs »Rasse« durch »rassistisch«.
Dr. Doris Liebscher ist Juristin, hat Jura in Leipzig und Madrid studiert. Sie hat 2005 das Antidiskriminierungsbüro Sachsen gegründet, von 2012-2020 war sie wissMA an der juristischen Fakultät der HU, seit 2020 leitet sie die Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Berlin. Ihre Promotion Rasse im Recht. Recht gegen Rassismus. Genealogie einer ambivalenten rechtlichen Kategorie ist 2021 bei Suhrkamp erschienen.
Kosten: 2 Euro
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Zeit
15. Februar 2022 19:00 - 21:00(GMT+02:00)