Massenkultur und Kulturindustrie
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Die Unterscheidung von „Massenkultur“ und „Kulturindustrie“ steht nicht nur für die semantische, sondern auch für die sachliche Differenz, in der es um die theoretische Bestimmung und die politische Bewertung der
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Die Unterscheidung von „Massenkultur“ und „Kulturindustrie“ steht nicht nur für die semantische, sondern auch für die sachliche Differenz, in der es um die theoretische Bestimmung und die politische Bewertung der ‚Ästhetisierung des Sozialen‘ im 20. Jahrhundert geht. Diese Differenz konzentriert sich in der Frage, ob die Technisierung oder die Ökonomisierung des Ästhetischen das entscheidende Moment einer Vergesellschaftung ist, die nicht im paradigmatischen Horizont der Religion steht. Das korrespondiert wiederum mit der theoretischen Unterscheidung von „Versachlichung“ und „Verdinglichung“, die eine zentrale Dimension in der Diskussion zwischen Theodor W. Adorno und Walter Benjamin über dessen Aufsatz „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ bildet.
Benjamin hatte die Transformation der Erfahrung in den urbanen Lebenswelten als Einübung der Individuen in die artifiziellen Wirklichkeiten der Moderne gedeutet und das massenkulturelle Leitmedium Film als technisch fundiertes Medium dieser Einübung verstanden. Historischer Effekt dieser Transformation sollte ein neuer, nach-bürgerlicher Subjektivitätstyp sein, der diesen Wirklichkeiten sensorisch und habituell gewachsen war, weil sie ihm nicht als menschenfremde Objektivität verdinglichter Weltverhältnisse gegenüberstanden. Adorno hingegen hat die kulturindustrielle Ökonomisierung des Ästhetischen zusammen mit Max Horkheimer als Vollendung verdinglichter Weltverhältnisse gedeutet, in der sich das Total-Werden der Gesellschaft manifestierte, das zur organisierten Abschaffung des Individuums führte. Die Übertragung der Warenstruktur auf das Ästhetische bedeutete schließlich nicht nur seine Kommerzialisierung, sondern die definitive Negation seiner Autonomie, wodurch die Aufklärung um ihren emanzipatorischen Gehalt gebracht und vollends auf die kollektive Selbsterhaltung der Gattung reduziert wurde.
+++Eintritt frei! Anmeldung über campus@lfbrecht.de.
+++Die Texte werden über einen Reader zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen erfolgen nach Anmeldung.
Am 15.1, 22.1, 29.1, 5.2.,12.2., 19.2. von 16:00-18:00 Uhr
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Zeit
15. Januar 2020 16:00 - 18:00(GMT+01:00)